Segelflugausbildung
Die Ausbildung im Segelflug erfolgt nach:
- der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anwendungsbestimmungen zur Lizensierung von Segelflugzeugführern
aus
der 2.DV zur LuftPersV (in Vorbereitung)
- „Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer“ II. Theoretische
Ausbildung, Rahmen- und Stoffplan (in Vorbereitung)
- „Die Segelflugausbildung“ Methodik, Richtlinien,
Bestimmungen
- der Segelflugsport-Betriebs-Ordnung
- den Startwindenfahrer-Bestimmungen in der jeweils gültigen
Fassung zu erfolgen
- Dem Leitfaden
für die Segelflugausbildung im BWLV
Die meisten dieser Regelwerke sind beim DAeC zu finden im Downloadbereich
für den Segelflug.
Es sind also unbedingt
die
oben angegebenen Unterlagen zu lesen und danach zu verfahren.
Ausbildung zum
Windenfahrer
Die Ausbildung zum Windenfahrer erfolgt gemäß den Startwindenfahrerbestimmungen des
DAeC. Die Ausbildung erfolgt im Verein und ist durch den Verein zu
dokumentieren. Die Dokumentation (Ausbildungsnachweis und
Prüfungsnachweis) ist im Verein aufzubewahren. Die entsprechenden
Formulare hierzu sind den Anhängen der
Startwindenfahrerbestimmungen zu entnehmen. Es handelt sich dabei im
einzelnen um:
- Die Ausbildungsgenehmigung.
Sie ist vor Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsleiter auszustellen
und sollte auf maximal 2 Jahre begrenzt sein.
- Der Ausbildungsnachweis
Hierin wird die theoretische und praktische Ausbildung durch die
benannten Ausbilder dokumentiert
- Prüfungsnachweis
Hierin bestätigt der Ausbildungsleiter eine bestandene Prüfung zum
Startwindenfahrer.
Nach erfolgreicher Prüfung teilt der Ausbildungsleiter der BWLV
Geschäftsstelle durch Kopie des Prüfungsnachweises oder formlos
(z.B. per E-Mail) folgende Angaben mit:
- Name und Vorname des Anwärters
- Geburtsdatum des Anwärters
- Bestätigung, dass die Ausbildung und Prüfung gemäß den
Startwindenfahrerbestimmungen des DAeC erfolgt ist
Die Unterlagen Ausbildungsnachweis und Prüfungsnachweis verbleiben bei
den Akten des Vereins. Daraufhin erhält der Vereinsausbildungsleiter
den den vorbereiteten und mit einer Registriernummer versehenen
Ausweis, der dann von ihm ausgestell, in Vertretung des
Segelflugreferenten unterzeichnet und dem Anwärter ausgehändigt wird.
Download
Weitere Verfahren
Durchführung von Übungsflügen zum Erhalt
der Gültigkeit der Klassenberechtigung RMS